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GesRZ 5, Oktober 2008, Seite 266

Rückerstattungs- und Ausgleichsprobleme im Recht der Personengesellschaften

Friedrich Harrer

Im Mittelpunkt dieses Beitrages steht die Zahlung einer Gesellschaftsverbindlichkeit durch einen Gesellschafter. Nach der lex lata ist die Erfüllung einer Gesellschaftsschuld durch einen Gesellschafter eine Aufwendung. Gem § 110 UGB hat die Gesellschaft diese Aufwendung zu ersetzen. Man nimmt allerdings an, dass der zahlende Gesellschafter auch die Forderung erwirbt. Der nachfolgende Aufsatz kritisiert diese (weithin gefestigte) Position: Die gesetzliche Regelung (§ 110 UGB) bedürfe weder einer Ergänzung noch einer Verbesserung durch Statuierung einer Legalzession.

I. Einführung

In neuerer Zeit ist der Rückgriff des Personengesellschafters nach Zahlung einer Gesellschaftsverbindlichkeit unter verschiedenen Aspekten beleuchtet worden. Den Anlass lieferte eine Entscheidung des OGH, die eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Problematik enthält. Unsicherheit besteht ua darüber, ob der zahlende Gesellschafter die Forderung erwirbt. Sollte die Forderung auf den Gesellschafter übergehen, so ist das Verhältnis zwischen diesem Anspruch und dem Erstattungsanspruch nach § 110 UGB zu erörtern.

Thema dieses Beitrages sind Rückerstattungs- und Ausgleichsprobleme nach Zahlung einer Gesellschaftsschuld durch einen Gesel...

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