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GesRZ 2, April 2008, Seite 99

Prüfpflicht iZm der Anmerkung einer Firmenwortlautänderung im Grundbuch

§ 20 lit a, §§ 52, 94, 136 GBG

Aus Anlass des Begehrens auf Anmerkung einer Änderung des Firmenwortlauts ist nicht zu prüfen, ob die den Gegenstand des Verfahrens bildende Liegenschaft im Zuge einer Abspaltung zur Neugründung ins außerbücherliche Eigentum einer anderen Gesellschaft übertragen wurde.

(LG St Pölten 7 R 60/07i; BG Tulln TZ 804/07)

Die Antragstellerin, eine in der Entscheidung näher bezeichnete AG, ist bücherliche Alleineigentümerin von Liegenschaften. Am wurde im Firmenbuch bei dieser AG die Abspaltung zur Neugründung einer weiteren AG durch Übertragung von Vermögen gem dem näher bezeichneten Spaltungsplan eingetragen; am folgte die Eintragung der Herabsetzung des Grundkapitals im Zug der Spaltung. Der Firmenwortlaut der AG wurde in der Folge mehrfach geändert

Unter Vorlage des beglaubigten Auszugs aus dem Firmenbuch begehrt die Antragstellerin die Anmerkung der Änderung des Firmenwortlauts gem § 20 lit a GBG.

Das Erstgericht wies den Grundbuchsantrag ab.

Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Beide Vorinstanzen vertraten die Auffassung, es müsse geprüft werden, ob die Spaltung das Eigentum der Antragstellerin an der Liegenschaft berührt...

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