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Gläubigergefahren bei Umgründungen von Kapitalgesellschaften: Überlegungen zur Zielrichtung und Wirkungsweise gläubigerschützender Vorschriften
Der vorliegende Beitrag will eine Analyse der Gefährdungslagen geben, die mit Umstrukturierungen verbunden sind. Die allgemeinen Überlegungen werden dann anhand von Verschmelzung, Spaltung und Einbringung konkretisiert. Die Darstellung will gleichsam eine Vogelperspektive geben und verzichtet auf Details; insb wird auf eine Stellungnahme zu rechtsdogmatischen Streitfragen verzichtet.
I. Allgemeine Bemerkungen
Naturgemäß können nicht alle Arten von Umgründungen über einen Kamm geschoren werden. Die wichtigste Unterscheidung ist die zwischen Umgründungsmaßnahmen mit Gesamtrechtsnachfolge und solchen ohne Gesamtrechtsnachfolge.
Die freie Auswahl des Vertragspartners bzw Schuldners ist bei freiwillig begründeten Rechtsbeziehungen ein Grundelement der Privatautonomie. Dieses Prinzip ist im Fall der Gesamtrechtsnachfolge durchbrochen, was – bei der Verschmelzung – teilweise durch den Untergang der übertragenden Gesellschaft und den Übergang des gesamten Vermögens gerechtfertigt werden kann. Dennoch erhalten die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft einen neuen Schuldner, was die besonderen – zusätzlichen – Gläubigergefahren bei den Umgründungsarten mit Gesamtrechtsnachfolge begründet. Da...