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Summengrundsatz bei Verschmelzungen mit kapitalentsperrendem Effekt
Nicht selten treten bei Verschmelzungen gläubigergefährdende Begleitumstände zu Tage, wozu auch der sog kapitalentsperrende Effekt zählt. In der Praxis ergeben sich beim Umgang mit einem solchen kapitalentsperrenden Effekt mitunter nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Ein in der Praxis umstrittenes Problem ist dabei die Frage nach der analogen Anwendung des spaltungsrechtlichen Summengrundsatzes. Entgegen der hM, wonach die Anwendung des Summengrundsatzes bei Verschmelzungen abzulehnen sei, wendet ein Teil der Firmenbuchgerichte den Summengrundsatz auch bei Verschmelzungen an. Die Praxis sieht sich sohin mit einer unsicheren Rechtslage konfrontiert. Dieser Beitrag soll sich mit der Frage beschäftigen, ob hinter dem Summengrundsatz des SpaltG ein verallgemeinerungsfähiges Prinzip steckt, und diesbezügliche Rechtsunsicherheiten in der Praxis beseitigen.
I. Allgemeines
Verschmelzungen sind nicht selten mit hohen Risiken für die beteiligten Gläubiger verbunden.
Bei einer Verschmelzung verlieren die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihren bisherigen Schuldner. Es wird ihnen gewissermaßen ein neuer Schuldner – nämlich die übernehmende oder neu errichtete Gesellschaft – aufgezwungen, den sie...