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GesRZ 4, August 2013, Seite 182

Verwässerungsschutz im Verschmelzungsrecht

Überlegungen zum Anwendungsbereich von § 226 Abs 3 AktG

Johannes Zollner und Zurab Simonishvili

§ 226 Abs 3 AktG stellt eine Spezialvorschrift zum Schutz der Inhaber von Schuldverschreibungen und Genussrechten einer an einer Verschmelzung beteiligten Gesellschaft dar. Wegen der unterschiedlichen Schutzinstrumente für „herkömmliche“ Gläubiger auf der einen Seite und Inhaber von Schuldverschreibungen und Genussrechten auf der anderen Seite kommt der Abgrenzung zwischen diesen beiden Gläubigertypen große praktische Bedeutung zu. Der vorliegende Beitrag ist genau dieser Abgrenzungsfrage gewidmet.

I. Einleitung und Problemstellung

Verschmelzungen können für die Aktionäre, aber auch für die Gläubiger der daran beteiligten Gesellschaften ganz unterschiedliche Risiken mit sich bringen. Den latenten Gefahren einer Verschmelzung für die genannten Beteiligten trägt das Gesetz auf verschiedene Arten Rechnung: Es differenziert zwischen dem Schutz der Aktionäre und dem Schutz der Gläubiger. Selbst die Schutzinstrumentarien für die Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften fallen nicht einheitlich aus, vielmehr liegt dem Gesetz – in Anlehnung an die europarechtlichen Vorgaben – ein zweigeteiltes Regelungsmodell zugrunde: Während § 226 Abs 1 und 2 AktG dem Schutz „herkömmlicher“ Gläubiger gewidmet ist, zielt Ab...

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