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Verschmelzung einer Schwesterngesellschaft (Sidestream Merger) auf eine überschuldete Gesellschaft
§ 15 FBG iVm § 16 AußStrG
Die Verschmelzung einer Schwesterngesellschaft (Sidestream Merger) auf eine überschuldete Gesellschaft ist zulässig, wenn der Gewinn der übertragenden Gesellschaft ausreicht, um die Verbindlichkeiten beider Gesellschaften abzudecken.
OLG Wien , 28 R 16/07i, 16 R 15/07t (LG St. Pölten 18 Fr 3026/06x, 28 Fr 2809/06a)
In dem vom LG St. Pölten geführten Firmenbuch ist die J. P. GmbH (im Folgenden: übertragende Gesellschaft) mit einem Stammkapital von 36.000 Euro eingetragen. Gesellschafter sind J. P. mit einer Stammeinlage von 35.800 Euro (rund 99,5 %) und E. P. mit einer Stammeinlage von 200 Euro (rund 0,5 %), wobei jeweils die Hälfte davon einbezahlt ist. Selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist J. P.
Ebenfalls bei dem vom LG St. Pölten geführten Firmenbuch ist die F. GmbH (im Folgenden: übernehmende Gesellschaft) mit einem Stammkapital von 72.700 Euro eingetragen. Gesellschafter sind J. P. mit einer Stammeinlage von 72.336,50 Euro und E. P. mit einer Stammeinlage von 363,50 Euro, wobei wiederum jeweils die Hälfte einbezahlt ist. Auch hier ist J. P. selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer.
Mit dem am beim Erstgericht ...