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IRZ 6, Juni 2018, Seite 253

IFRS-Bilanzierung: Neues für das Geschäftsjahr 2018

Christian Zwirner und Corinna Boecker

Das Geschäftsjahr 2018 bringt wieder eine Vielzahl von Neuerungen für IFRS-Bilanzierer. Diese resultieren teilweise aus Veränderungen bzw. Klarstellungen von bisherigen Regelungen. Darüber hinaus sind mit IFRS 9 und IFRS 15 zwei neue Standards sowie mit IFRIC 22 eine neue Interpretation erstmals ab dem verpflichtend zu beachten. Weitere Modifikationen sind zudem auf das annual improvements project (AIP) 2014–2016 zurückzuführen. Die Autoren geben nachfolgend – wie schon in Vorjahren – einen kurzen Überblick über das laufende Geschäftsjahr 2018 betreffende Neuerungen und Anpassungen an den Rechnungslegungsvorschriften des IASB.

1. Vorbemerkungen

Ausweislich der Vorgaben des IASB sind die hier betrachteten Änderungen für Geschäftsjahre ab dem zu beachten. Unterstellt man ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Geschäftsjahr, bedeutet dies, dass die Neuerungen im jetzt laufenden Geschäftsjahr 2018 gelten. Sie sind in Abb. 1 zusammengefasst. Die Übersicht enthält darüber hinaus Hinweise auf den Stand des Endorsement-Verfahrens auf Ebene der EU. Alle hier genannten Änderungen sind auch für EU-Bilanzierer ab dem zu beachten, eine der Modifikationen aus dem AIP...

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