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Das Unternehmen in der Ehescheidung zwischen Ehe- und Gesellschaftsrecht
Kommt es zur Auflösung der Ehe, stellt sich die Frage nach dem Schicksal eines Unternehmens, das von einem oder beiden Ehegatten betrieben wird, bzw der Anteile einer Gesellschaft. Von großer praktischer Bedeutung ist dabei die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81 ff EheG. Die Frage ist angesichts der hohen Scheidungsquoten – in Österreich wird jede zweite Ehe geschieden – von besonderer Brisanz. Klar stehen die Interessenpole der Erlangung eines möglichst hohen Vermögensteils jedes Ehepartners vor Augen, hinzu tritt aber zugleich das Interesse des Unternehmens oder der Gesellschaft am Fortbestehen. Regelmäßig stellt die Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten eine Belastung für ein Unternehmen bzw eine Gesellschaft dar. An dieser Stelle sollen die rechtlichen Anknüpfungen des Schicksals von Unternehmen und Gesellschaftsanteilen in der scheidungsrechtlichen Auseinandersetzung durchleuchtet werden. Nach einigen allgemeinen Erwägungen und einer kurzen Darstellung der Aufteilungsregeln werden jene Bruchlinien zwischen Familien- und Gesellschaftsrecht herausgearbeitet, an denen ein Unternehmen bzw Gesellschaftsanteile in der Ehescheidung liegen.
Das Gesetz verwirklicht in