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ASoK 6, Juni 2023, Seite 228

Aliquotierung der ersten Pensionserhöhung für zwei Jahre ausgesetzt

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, BGBl I 2023/36.

In den Praxis-News vom Dezember 2020 (ASoK 2020, 476) wurde über die mehrmals geänderten Regelungen zur erstmaligen Pensionsanpassung berichtet. Zuletzt wurde festgelegt, dass es ab dem Jahr 2022 zu einer monatlichen Aliquotierung der erstmaligen Pensionsanpassung kommt. Pensionisten mit Stichtag im Februar eines Kalenderjahres erhalten demnach im folgenden Kalenderjahr 90 % der vollen Erhöhung; für Personen mit danach liegenden Stichtagen vermindert sich dieser Prozentsatz schrittweise um 10 Prozentpunkte pro Monat, sodass die erstmalige Anpassung für Personen, deren S. 229 Stichtag im November oder Dezember liegt, erst ab 1. 1. des dem Stichtag zweitfolgenden Kalenderjahres erfolgt.

Wegen der außerordentlich hohen Inflationsraten in den letzten beiden Jahren wird die geschilderte Aliquotierung bei der erstmaligen Pensionsanpassung nunmehr für die Kalenderjahre 2024 und 2025 ausgesetzt. Persone...

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