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Frühstarterbonus löst Hacklerregelung ab
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 (SVÄG 2020), 146/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00146/index.shtml.
Im Nationalrat wurde kürzlich beschlossen, die erst seit geltende Neuauflage der Hacklerregelung, die Personen mit mindestens 540 Beitragsmonaten aufgrund einer Erwerbstätigkeit einen abschlagsfreien Frühpensionsantritt erlaubt (siehe dazu die Praxis-News vom Oktober 2019, ASoK 2019, 396), durch einen Frühstarterbonus zu ersetzen. Dieser Umstieg wird vor allem damit gerechtfertigt, dass die Hacklerpension derzeit faktisch nur Männern zugutekommt, während vom neuen Modell des Bonus für Frühstarter genauso auch Frauen profitieren können.
Zur Gewährleistung des Vertrauensschutzes ist die Hacklerregelung aber noch für Personen, die die diesbezüglichen Voraussetzungen spätestens bis Jahresende 2021 erfüllen, anzuwenden, selbst wenn die Pension erst später (ab 2022) angetreten wird.
Nach der grundsätzlich ab 2022 anzuwendenden Neuregelung wird für jeden bis zum Kalendermonat der Vollendung des 20. Lebensjahres erworbenen Erwerbstätigkeitsmonat ein Zuschlag zur Alters- bzw Invaliditätspension von 1 Euro gewährt. Die Gewährung eines...