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Schutzklausel in der Pensionsversicherung
Beschluss des Nationalrats vom betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, 803/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/BNR/803.
Nach dem österreichische Pensionsversicherungsrecht richtet sich die Aufwertung der Pensionskontengutschrift nach der Aufwertungszahl, die zurückliegende Einkommensentwicklungen (Verhältnis der durchschnittlichen Beitragsgrundlage des zweitvorangegangenen Kalenderjahres zur durchschnittlichen Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Kalenderjahres) abbildet. Andererseits werden bestehende Pensionen jährlich entlang der rollierenden Inflation, die sich für den vom Juli des letzten Kalenderjahres rückgerechneten 12-Monate-Zeitraums ergibt, angehoben.
Demnach würden Pensionisten mit Stichtag 2024 entsprechend der Aufwertungszahl für 2024 eine um 3,5 % aufgewertete Gesamtkontengutschrift erhalten, während Pensionen mit Stichtag im Kalenderjahr 2023 aufgrund der zuletzt außerordentlich hohen Inflation mit um 9,7 % erhöht werden. Zur Vermeidung dieser D...