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SWK 18, 25. Juni 2026, Seite 813

Gefahrenzulagen für eine Gefährdung fliegenden Personals durch kosmische Strahlung

Strahlenexponierte Arbeitskräfte im Licht der Strahlenschutzverordnung

Reinhold Beiser

Fliegendes Personal ist während der Flugzeiten einer erhöhten ionisierenden kosmischen Strahlung ausgesetzt. Die Allgemeine Strahlenschutzverordnung schützt strahlenexponierte Arbeitskräfte und enthält spezielle Sicherheitsvorkehrungen für fliegendes Personal. Gefahrenzulagen werden nach § 68 EStG steuerrechtlich, jedoch nicht sozialversicherungsrechtlich begünstigt.

1. Spezifische Gefahrenlage und Schutz des fliegenden Personals

Das Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG) zielt auf einen „Schutz von Personen, einschließlich ihrer Nachkommenschaft, sowie der Umwelt im Hinblick auf einen langfristigen Schutz der menschlichen Gesellschaft vor Gefahren durch ionisierende Strahlung“ (§ 1 StrSchG).

„Das fliegende Personal ist in der Luft einer erhöhten Strahlenexposition durch kosmische Strahlung ausgesetzt. Luftfahrtunternehmen sind zur Durchführung von Strahlenschutzmaßnahmen für ihr Personal verpflichtet. Das österreichische Strahlenschutzrecht sieht eine Dosisermittlung auf monatlicher Basis für das betroffene fliegende Personal vor, wenn eine effektive Dosis von einem Millisievert pro Jahr überschritten werden kann. Dafür ist im Vorfeld eine Dosisschätzung durchzuführen. Das Ergebnis der Dosisschä...

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