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Update aus dem internationalen Steuerrecht
Aktuelles auf einen Blick
„Was gibt es Neues?“ - Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um Fragen des internationalen Steuerrechts für den grenzüberschreitend tätigen Unternehmer und dessen Berater.
1. DBA-Recht und österreichisches Außensteuerrecht
1.1. DBA mit Argentinien
Nachdem das ehemalige DBA mit Argentinien per von argentinischer Seite gekündigt worden war, wurde das bereits 2019 unterzeichnete neue DBA, welches das österreichische Parlament schon im Dezember 2020 durchlaufen hatte, im März 2026 nun auch vom argentinischen Senat angenommen. Das Abkommen orientiert sich grundsätzlich am OECD-MA und enthält auch BEPS-bedingte Maßnahmen zur Vermeidung der missbräuchlichen DBA-Inanspruchnahme, die in das Update 2017 des OECD-MA aufgenommen wurden. Es finden sich aber auch Elemente des Musterabkommens der Vereinten Nationen (UN-MA) darin. So ist für Bauausführungen und Montagen eine nur sechsmonatige Schonfrist vorgesehen. Außerdem findet sich im neuen DBA Argentinien ein separater Tatbestand für Dienstleistungsbetriebsstätten. Die Ausnahmen für vorbereitende und Hilfstätigkeiten wurden an Art 5 Abs 4 OECD-MA idF des Updates 2017 angepasst, ebenso der Begriff der Vertreterbetriebsstätt...