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Auswirkungen der Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie II auf die Unternehmensberichterstattung – Update
Mit einiger Verzögerung ist das „Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechte-Richtlinie“ (ARUG II) zum in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie war eigentlich bereits bis zum in deutsches Recht umzusetzen. In Fortführung des IRZ-Beitrags „Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie II: Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung und Abschlussprüfung (Needham/Müller, IRZ 2019, 79, Heft 2) untersucht der vorliegende Beitrag die vom Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat gebilligten Änderungen, die sich im Vergleich zum vorgelegten Regierungsentwurf ergeben und legt den Fokus dabei auf die Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung.
Während hinsichtlich der Verortung, Erstellung und externen Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 AktG keine Änderungen beschlossen wurden, bringt das verabschiedete Gesetz nochmals Neuerungen, insbesondere in Form einer Pflicht zur Festsetzung und Offenlegung einer Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder sowie der Herabsetzung der Wertschwelle für Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen mit sich.
1. Einleitung
Unter den Eindrücken der Finanzmarktkrise von 2009 rief die Europäische Kommis...