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IRZ 9, September 2020, Seite 389

Zur Einbeziehung der relativen CO2-Leistung in die Vorstandsvergütung nach dem ARUG II

Patrick Velte und Hermann J. Stern

Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist die Vergütungsstruktur des Vorstands in börsennotierten Aktiengesellschaften auf einer nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung auszurichten. Insofern hat der deutsche Gesetzgeber klargestellt, dass die variablen Bezüge von Vorständen auch nach Sozial- und Umweltaspekten zu bemessen sind. Vor dem Hintergrund der derzeit diskutierten Ausweitung der nichtfinanziellen Berichterstattung aus internationaler und deutscher Sicht kommt der Integration von Klimaaspekten in die Vergütungssysteme eine zentrale Bedeutung zu. Der vorliegende Beitrag spricht sich für eine Einbeziehung der relativen CO2-Leistung des Unternehmens als einen zentralen Leistungsindikator für die nachhaltige Vorstandsvergütung nach dem ARUG II aus.

1. Einleitung

In Deutschland wird spätestens seit der Finanzkrise 2008/09 die Ausgestaltung der nachhaltigen Vorstandsvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften im Fachschrifttum und in der Politik äußerst kontrovers diskutiert. Neben der Höhe der Bezüge („exzessive“ Vergütung und „Worker-to-pay-Ratio“) steht zunehmend auch die Vergütungsstruktur von Vorständen in der Kritik. Berei...

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