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IRZ 4, April 2020, Seite 168

IFRS-Bilanzierung: Neues für das Geschäftsjahr 2020

Christian Zwirner und Corinna Boecker

Für IFRS-bilanzierende Unternehmen bringt ein Jahreswechsel traditionell mehr oder weniger umfangreiche Neuerungen im IFRS-Regelwerk mit sich. Neben den materiellen Umsetzungsherausforderungen der einzelnen Neuerungen gilt es zu klären, ab welchem Zeitpunkt die jeweiligen Vorschriften anzuwenden sind. Der relevante Erstanwendungszeitpunkt ist v.a. für kapitalmarktorientierte Unternehmen aus der EU von großer Bedeutung, da das Inkrafttreten der IFRS in der EU vom Endorsement der jeweiligen Norm abhängt. Im Einzelfall können sich dadurch unterschiedliche Erstanwendungszeitpunkte gem. IASB bzw. EU ergeben. Nachdem in den Jahren 2018 und 2019 zwei bedeutsame neue Standards (IFRS 15 und IFRS 16) erstmalig in der EU anzuwenden waren, sind für Geschäftsjahre, die ab dem beginnen, lediglich Änderungen an bestehenden Standards zu berücksichtigen. Die Autoren geben nachfolgend – wie schon in Vorjahren – einen kurzen Überblick über die Modifikationen an den Rechnungslegungsvorschriften, die für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2020 anzuwenden sind (sofern die entsprechenden Verlautbarungen bereits endorsed waren).

1. Überblick über die geänderten Standards

Abb. 1 listet die durch das...

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