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IRZ 12, Dezember 2017, Seite 509

Bewertung von Beteiligungen nach IFRS 9

Victor Purtscher

Mit IFRS 9, der erstmalig für nach beginnende Geschäftsjahre anzuwenden ist, werden die bisher geltenden Regelungen des IAS 39 durch neue Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften ersetzt. Eigenkapitalinstrumente sind nach IFRS 9 nunmehr verpflichtend zum Fair Value zu bewerten, unabhängig davon, ob diese notiert oder nicht notiert sind. Vom Standard gewährte Ausnahmeregelungen erweisen sich bei näherer Betrachtung allerdings nur bedingt hilfreich. Der Beitrag bietet Unterstützung, die Kriterien der Bemessungshierarchie nach IFRS 13 richtig einzuordnen und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf in der Praxis auftretende Fragen und Schwierigkeiten.

1. Einleitung

Mit der Veröffentlichung des Standards IFRS 9 „Finanzinstrumente“ am hat das International Accounting Standards Board (IASB) das umfassende Projekt zur Ablösung von IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ finalisiert. Die erstmalige Anwendung hat das IASB verpflichtend für alle Geschäftsjahre, die nach beginnen, festgelegt. Die bisher geltenden Regelungen des IAS 39 werden somit durch neue Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften ersetzt.

IFRS 9 ist grundsätzlich von ...

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