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IRZ 12, Dezember 2017, Seite 489

Bilanzierung von Kundenbindungsprogrammen unterunter Berücksichtigung eines externen Programmbetreibers

Der Fall – die Lösung

Anne Schurbohm-Ebneth und Marco Wagner

1. Der Sachverhalt

Einzelhändler U ist neben anderen Unternehmen D Mitglied eines Kundenbindungsprogramms, das von dem externen Anbieter A betrieben wird. Kunden, die an diesem Programm teilnehmen, erhalten für jeden Umsatz von EUR 10 einen Prämienpunkt. Die Prämienpunkte geben dem Kunden das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt bei U oder einem anderen teilnehmenden Unternehmen (D) Einkäufe zu tätigen und diese mit Prämienpunkten zu zahlen. Für jeden an den Kunden gewährten Prämienpunkt zahlt U an A EUR 1. Löst der Kunde wiederum Prämienpunkte bei U ein, erhält U von A eine Erstattung von EUR 1 pro eingelöstem Prämienpunkt. Verfallen die von U gewährten Prämienpunkte, erfolgt ebenfalls eine Vergütung von A an U i.H.v. EUR 1 pro verfallenem Prämienpunkt. Für nicht bei U, sondern bei D eingelösten Prämienpunkten steht U keine Zahlung von A zu.

U erzielt aus Verkäufen von Gütern mit Kunden insgesamt einen Umsatz von EUR 100.000, der den Einzelveräußerungspreis (EVP) der Güter reflektiert. In der Periode X0 erhalten die Kunden insgesamt 10.000 Prämienpunkte, die künftig bei U oder D eingelöst werden können. Die Prämienpunkte verfallen mit Ablauf des dritten vollständigen Kalenderjahres na...

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