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Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,
nur knapp vier Wochen noch, dann fällt quasi „offiziell“ für nach dem beginnende Geschäftsjahre der Startschuss zur Anwendung des Nachfolgers von IAS 39 und damit neuen Standards für Finanzinstrumente. IFRS 9 reguliert umfassend die bilanzielle Abbildung von Finanzinstrumenten; die bisher geltenden Regelungen des IAS 39 werden dabei durch neue Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften ersetzt.
Grundsätzlich betrifft IFRS 9 alle IFRS-Anwender. Nach den neuen Regelungen müssen Eigenkapitalinstrumente nun zum Fair Value bewertet werden; auch die Bewertung nicht notierter Eigenkapitalinstrumente zum Fair Value wird zur Pflicht. Vom Standard gewährte Ausnahmeregelungen sind nur bedingt hilfreich; womöglich könnte der Verweis auf das Wesentlichkeitsprinzip eine Erleichterung bringen und weiterhin eine pragmatische Bewertung zu Anschaffungskosten von unwesentlichen Beteiligungen gestatten. Auf alle Fälle wird kein Unternehmen umhinkommen, sich detailliert mit den Anforderungen des Standards auseinanderzusetzen. Inwiefern IFRS 9 und IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ ineinandergreifen und welche Schwierigkeiten in der Praxis auftreten können, zeigt Victor Purtscher in seinem Beitrag zur Bewertung von Beteiligungen. Schritt für Schritt. Eines wird rasch deutlich: Oft hapert es an der Datenverfügbarkeit. Für die praktische Anwendung legt der Autor einen übersichtlichen und detaillierten Entscheidungsbaum vor.
Die Weichen sind gestellt!
Wenngleich nicht alle Nutzer glücklich mit iXBRL als von der EFRAG vorgeschlagene Lösung für ein digitales Berichtsformat sind, die Weichen sind gestellt. Vorreiter in der Anwendung scheint Großbritannien zu sein. Nach Angaben des Companies House, der Verwaltungsbehörde, die das Handelsregister führt, machen von einer freiwilligen iXBRL-Berichterstattung bereits heute mehr als 75% der 2,2 Mio. betroffenen britischen Unternehmen Gebrauch. Andreas Seebeck zeigt anhand von exemplarisch ausgewählten Auszügen aus bestehenden iXBRL-Abschlüssen aus Großbritannien konkrete iXBRL-Tag-basierte Analysemöglichkeiten auf. Ein sehr konkreter Beitrag, der in Sachen Digitalisierung in die Zukunft weist.
Liebe Leserinnen und Leser, schnellen Schrittes geht es auf den Jahreswechsel zu, und für das kommende Jahr 2018 stehen bzgl. der IRZ zwei wichtige Neuerungen an: Wir freuen uns, dass wir EXPERTsuisse, den führenden Schweizer Berufsverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand, als neuen Kooperationspartner in der Schweiz gewinnen konnten. Zudem werden Sie ab nächstem Jahr die Möglichkeit erhalten, sich direkt über das Modul „IRZDirekt“ in die Datenbank des Verlags C.H.BECK einzuloggen, um die IRZ online abzurufen. Weitere Informationen finden Sie auf S. 531 oder auf unserer Homepage unter: irz-online.de. Die Weichen sind gestellt!
Einen glücklichen Jahreswechsel wünscht Ihnen
Eva Trischberger, IRZ-Redaktion




