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IRZ 12, Dezember 2017, Seite 487

Trischberger: Liebe Leserinnen und Leser,

nur knapp vier Wochen noch, dann fällt quasi „offiziell“ für nach dem beginnende Geschäftsjahre der Startschuss zur Anwendung des Nachfolgers von IAS 39 und damit neuen Standards für Finanzinstrumente. IFRS 9 reguliert umfassend die bilanzielle Abbildung von Finanzinstrumenten; die bisher geltenden Regelungen des IAS 39 werden dabei durch neue Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften ersetzt.

Grundsätzlich betrifft IFRS 9 alle IFRS-Anwender. Nach den neuen Regelungen müssen Eigenkapitalinstrumente nun zum Fair Value bewertet werden; auch die Bewertung nicht notierter Eigenkapitalinstrumente zum Fair Value wird zur Pflicht. Vom Standard gewährte Ausnahmeregelungen sind nur bedingt hilfreich; womöglich könnte der Verweis auf das Wesentlichkeitsprinzip eine Erleichterung bringen und weiterhin eine pragmatische Bewertung zu Anschaffungskosten von unwesentlichen Beteiligungen gestatten. Auf alle Fälle wird kein Unternehmen umhinkommen, sich detailliert mit den Anforderungen des Standards auseinanderzusetzen. Inwiefern IFRS 9 und IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ ineinandergreifen und welche Schwierigkeiten in der Praxis auftreten können, zeigt Victor Purt...

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