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BFGjournal 3, April 2026, Seite 108

Naturalobligation im Steuerrecht?

Können nach Eintritt der Verjährung entrichtete Abgaben zurückgefordert werden?

Philip Predota

Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal für die Erlangung der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige ist die Schadensgutmachung, die in der Regel durch fristgerechte Entrichtung der sich aus der Selbstanzeige ergebenden Abgabenbeträge erfolgt (§ 29 Abs 2 FinStrG). Fraglich ist jedoch, ob bei einer „überschießenden“ Schadensgutmachung, dh wenn Abgaben entrichtet werden, obwohl diese verjährt sind, bereits entrichtete Abgabenbeträge zurückgefordert werden können, oder diese analog zum Zivilrecht eine Naturalobligation darstellen. Mit dieser Frage befasste sich das BFG in einer jüngst ergangenen Entscheidung, welche nachfolgend näher dargestellt wird.


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; Amtsrevision beim VwGH anhängig zur Zahl Ro 2025/13/0044.

1. Der Fall

1.1. Sachverhalt und bisheriger Verfahrensgang

Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf), die ein abweichendes Wirtschaftsjahr von Mai bis April führt, reichte am die Umsatzsteuererklärung 2010/2011 ein. Mit Bescheid vom wurde die Umsatzsteuer 2010/2011 erklärungsgemäß veranlagt. Am erstattete die Bf zu Beginn einer abgabenbehördlichen Prüfung eine Selbstanzeige, aus der sich ua eine Umsatzsteuernachzahlung für 2010/2011 iHv rund...

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