Das Trennungsprinzip in der Haftpflichtversicherung
1. Aufl. 2026
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S. 1857. Fazit
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Das Trennungsprinzip und die Bindungswirkung in der Haftpflichtversicherung resultieren aus der Auslegung des Versicherungsvertrags. Ursprünglich war die strikte Trennung von Haftungs- und Deckungsprozess notwendig, um die Haftpflichtversicherung von der Unfallversicherung abzugrenzen und den Mangel an versicherungstechnischer Expertise - insbesondere im Zusammenhang mit der bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten Rolle des geschädigten Dritten - zu kompensieren. Die Versicherer sicherten sich mangels gesetzlicher Grundlage vertraglich weitgehende Mitspracherechte im Haftungsprozess zu, um unkontrollierbare Haftungsrisiken zu vermeiden.
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Mit der Weiterentwicklung des Haftungsrechts und der wachsenden Expertise näherten sich Haftungs- und Deckungsanspruch an, wodurch das Trennungsprinzip zunehmend relativiert wurde. Insbesondere dort, wo gesetzliche Regelungen entgegenstanden oder die Prozessökonomie beeinträchtigt wurde, verlor das Trennungsprinzip an Bedeutung. Dennoch gilt das Trennungsprinzip nach wie vor als eines der Grundprinzipien der Haftpflichtversicherung. Der Zweck bestand und besteht auch weiterhin darin, die Interessen beider Vertragsparteien im Versicherungsverhältn...