Das Trennungsprinzip in der Haftpflichtversicherung
1. Aufl. 2026
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S. 1096. Spezialfälle bei der Anwendung des Trennungsprinzips
6.1. Der vorweggenommene Deckungsprozess
6.1.1. Themenaufriss
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Die Haftpflichtversicherung dient - im Rahmen des versicherten Risikos - dazu, eine bestehende Haftung zu übernehmen und unberechtigte Haftungsansprüche abzuwehren. Grundsätzlich findet dabei der Haftungs- vor dem Deckungsprozess statt. Somit steht zum Zeitpunkt des Deckungsprozesses die Haftung des Versicherungsnehmers bereits fest und es kann anhand dieser Haftung über die Deckung entschieden werden.
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Nun besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Versicherer die Deckung bereits vor der Durchführung des Haftungsprozesses ablehnt. Der Versicherungsnehmer verfügt dann über die Möglichkeit eines vorweggenommenen Deckungsprozesses. Unter diesem vorweggenommenen Deckungsprozess ist jene Konstellation zu verstehen, bei der der Deckungsprozess vor dem Haftungsprozess geführt wird. Zu diesem Zeitpunkt ist oftmals noch unklar, ob und aus welchem Grund der Versicherungsnehmer dem Dritten haftet.
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Nicht immer liegt eine übereinstimmende Schilderung des Sachverhalts von Versicherungsnehmer und Geschädigten vor. Fraglich ist, wie damit umzugehen ist, wenn die Sachverhaltsschilderungen ...