Handbuch Verlassenschaftsverfahren
4. Aufl. 2026
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S. 67VI. Die Parteien des Verlassenschaftsverfahrens
Lit: Fucik, Akteneinsicht beim Gerichtskommissär, NZ 2008, 65; Fucik/Neumayr, Die Parteien des Verlassenschaftsverfahrens, iFamZ 2012, 139; Fucik/Neumayr, Die Parteien des Verlassenschaftsverfahrens, NZ 2021, 665; Höllwerth, Die Rechtsprechung zum Verlassenschaftsverfahren im Überblick, EF-Z 2015/3, S 5; Schilchegger/Kieber, Österreichisches Verlassenschaftsverfahren2, 22 ff; Tschugguel, „Akteneinsicht“ durch den Gerichtskommissär, iFamZ 2013, 115; Unterweger, Die Akteneinsicht des Vermächtnisnehmers im Verlassenschaftsverfahren, Zak 2025/163; Weber, Verschafft eine unwirksame Erbantrittserklärung Parteistellung im Verlassenschaftsverfahren?, NZ 2023, 137.
Das AußStrG unterscheidet zwischen einem formellen und einem materiellen Parteibegriff. Gemäß § 2 AußStrG sind Parteien eines Außerstreitverfahrens:
der Antragsteller,
der vom Antragsteller als Antragsgegner oder sonst als Partei Bezeichnete,
jede Person, soweit ihre rechtlich geschützte Stellung durch die begehrte oder vom Gericht in Aussicht genommene Entscheidung oder durch eine sonstige gerichtliche Tätigkeit unmittelbar beeinflusst würde, sowie
jede Person oder Stelle, die aufgrund gesetzlicher Vorsch...