Suchen Kontrast Hilfe
Personalverrechnung in der Praxis 2026
Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2026

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

37. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5300-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2026 (37. Auflage)

S. 15910. Durchführung und Überwachung der Personalverrechnung

In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Welche Informationen sind zwingend am Lohnkonto auszuweisen?
Seite
160 ff.
-
Müssen ersetzte Reisekosten am Lohnkonto ausgewiesen sein?
Seite
162
Ist den Mitarbeitern zwingend ein Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungsbeleg auszuhändigen und wie muss ein solcher aussehen?
Seite
167
Welche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bestehen für Arbeitgeber?
Seite
170 ff.
-
Benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten?
Seite
171
-
Wie lange dürfen Bewerberdaten aufbewahrt werden?
Seite
171 f.

10.1. Durchführung der Personalverrechnung

10.1.1. Erfassung

Die Personalverrechnung ist ein Teilbereich der Buchhaltung. Daher bilden Belege die Grundlage der Personalverrechnung. Es gilt das sog. „Belegprinzip“, d.h., ohne Belege darf keine Abrechnung durchgeführt werden.

In der Praxis finden folgende Belege Verwendung:

  • Zeiterfassungsausdrucke und Überstundenaufzeichnungen (Muster 8),

  • Schichtlisten,

  • Akkordzettel,

  • Reisespesenabrechnungen (Muster 10, Muster 11),

  • Montagescheine,

  • Provisionsabrechnungen

    u.a.m.

Aus diesen Aufze...

Daten werden geladen...