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Möglichkeiten zu Verweisen inner- und außerhalb des Geschäftsberichts
Kann eine doppelte Angabe von Informationen wirklich in deutlichem Maß vermieden werden?
Die grundlegende Idee einer integrierten Berichterstattung erscheint grundsätzlich wünschenswert und hilfreich - auch, um damit einhergehend Doppelungen bei den Informationen und Angaben zu vermeiden. Regulatorisch unterscheidet das HGB - und dies gilt implizit auch für das IFRS-Regelwerk - zwischen Angaben, die im Abschluss und insbesondere im Anhang vorzunehmen sind, und Erläuterungen, die im Lagebericht darzustellen sind. Abschluss und Anhang sowie Lagebericht sind dabei beide eigenständige Berichtsinstrumente. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die umfangreiche Regulatorik zu Abschluss und Anhang, zum Lagebericht und zur nichtfinanziellen Erklärung sowie zukünftig zum Nachhaltigkeitsbericht Verweise untereinander zulässt und ermöglicht, auch - und gerade - um ggf. unnötige Doppelungen zu vermeiden.
1. Einleitung
Grundsätzlich unterscheidet das HGB - und damit implizit auch das IFRS-Regelwerk - zwischen Angaben, die im Abschluss und insbesondere im Anhang vorzunehmen sind, und Erläuterungen, die im Lagebericht darzustellen sind, wobei beide ein eigenständiges Berichtsinstrument sind. Dabei kommt allerdings beiden eine - wenn auch unterschiedliche - Informations- sowi...