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SWI 3, März 2026, Seite 174

Anfragebeantwortung zum Formular GMSG 1

Auf der Homepage des BMF ist unter https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Internationales-Steuerrecht/GMSG-1-Formular---An--und-Abmeldungspflicht.html eine Anfragebeantwortung vom betreffend das Formular GMSG 1 abrufbar.

1.

Das Formular GMSG 1 ist in FinanzOnline als sonstiges Anbringen hochzuladen. Eine Unterschrift ist am Formular nicht vorgesehen.

2.

Gemäß § 1a GMSG hat sich jedes meldende Finanzinstitut unaufgefordert beim zuständigen Finanzamt anzumelden. Ein nicht meldendes Finanzinstitut iSd § 62 GMSG ist somit nicht von dieser Pflicht umfasst.

3.

Die Kennzeichnung bestimmter Felder als Pflichtangaben stellt ein Mindestmaß an erforderlichen Angaben dar. Die nicht fett umrandeten Felder sind keine Pflichtfelder und können freiwillig ausgefüllt werden. Aus Gründen der Vollständigkeit wird allerdings angeraten, die Felder zu befüllen.

4.

Das Formular GMSG 1 kann für eine An- und Abmeldung verwendet werden. Bei einer Anmeldung ist nur „Gültigkeitszeitraum von ,(TTMMJJJJ)‘“ zu befüllen. Im Fall einer Abmeldung ist „Gültigkeitszeitraum bis ,(TTMMJJJJ)‘“ anzugeben. Im Fall von einem bereits zum meldepflichtigen Finanzinstitut ist der einzutragen.

5.

Bei der Anmeldepfl...

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