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SWI 3, März 2026, Seite 154

Neue Zollvorschriften für kleine Pakete: Rat gibt endgültig grünes Licht

Der Rat der EU hat am neue Zollvorschriften für Waren gebilligt, die in kleinen Paketen versandt werden und größtenteils über den elektronischen Handel in die EU gelangen. Mit den neuen Vorschriften wird dem Umstand Rechnung getragen, dass solche Pakete derzeit zollfrei in die EU eingeführt werden, was zu unlauterem Wettbewerb zulasten von EU-Verkäufern führt.

Mit der Einigung wird die schwellenwertbasierte Zollbefreiung abgeschafft, die derzeit für in die EU eingeführte Pakete mit einem Wert unter 150 Euro gilt. Sobald die EU-Zolldatenplattform einsatzbereit ist (die Teil einer umfassenderen, grundlegenden Reform des Zollrahmens ist, über die noch beraten wird), werden somit für alle Waren, die in die EU eingeführt werden, Zölle gelten. Dies sollte 2028 der Fall sein.

Bis dahin gilt ein vorläufiger Pauschal-Zoll in Höhe von 3 Euro auf Waren in kleinen Paketen mit einem Wert unter 150 Euro, die direkt an Verbraucher in der EU versandt werden, so die Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten. Ab dem werden Zölle auf einzelne Warenkategorien erhoben, die in einem Paket enthalten sind; je nachdem, unter welche Unterposition des Zolltarifs sie fallen.

Der vorläufige Pauschal-Zoll in Höhe von 3

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