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ImmoESt - Einkünfteermittlung bei der Veräußerung einer Brandruine nach Erhalt einer Versicherungsentschädigung
Entscheidung: (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: §§ 20 Abs 2, 30 Abs 1 und 3 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine Steuerpflichtige veräußerte im Jahr 2014 ein im Jahr 2004 angeschafftes Grundstück, auf dem sich ein infolge eines Brandes weitgehend zerstörtes (ehemaliges) Wohngebäude befand. Nach dem Brand erhielt die Steuerpflichtige eine Versicherungsentschädigung, die den Schaden am Gebäude (und Einrichtung) vollständig abdeckte.
Das Finanzamt ermittelte die Einkünfte gemäß § 30 EStG, indem es vom erzielten Veräußerungserlös lediglich die (niedrigeren) Anschaffungskosten des Grund und Bodens in Abzug brachte. Begründend führte es aus, im Hinblick darauf, dass das Gebäude durch den Brand wertlos geworden sei („Brandruine“), seien die Anschaffungskosten des Gebäudes mit den erhaltenen Versicherungsentschädigungen auszugleichen und daher nicht vom Veräußerungserlös in Abzug zu bringen.
Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, werde ein Gebäude zerstört, sei dessen Veräußerung und somit die Realisierung des Verlustes nicht mehr möglich. Abweichend davon könnten die Anschaffungskosten von Grund und Boden und zerstörtem Gebäude dann bei der Veräußerun...