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Akteneinsicht in Steuerstrafverfahren und Grundrechtsgarantien
Angleichung zwischen BAO und FinStrG
Jüngste strafprozessrechtliche Reformen fokussierten auf Inhalt und Umfang von Ermittlungsakten insbesondere betreffend Datenträger und Daten. Generell ist ein rechtlich niederschwelliger Zugang zum Verfahrensakt zentral für ein rechtsstaatlich-faires Informationsgleichgewicht zwischen Behörden und Beschuldigten. Entstehen dennoch praktische Hürden bei der Akteneinsicht, können sich Beschuldigte auf die von diesem Beitrag skizzierten Grundrechtsgarantien berufen.
1. StPO-Reform zur Beschlagnahme und „Liberalisierung“ der Akteneinsicht durch das BFG - Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 zieht im FinStrG nach
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) enthält - anders als Name und Medienberichterstattung vermuten lassen - nicht nur Strafverschärfungen, sondern auch Neuregelungen zur Beschlagnahme (§§ 92a ff FinStrG) und eine „Liberalisierung“ der Akteneinsicht (§ 79 Abs 1 FinStrG).
Die durch das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 in der StPO neu geschaffenen Beschlagnahmebestimmungen zu Datenträgern und Daten sind seit Anfang 2025 in gerichtlichen Finanzstrafverfahren anzuwenden. Bereits vor derartigen Beschlagnahmen muss eine gerichtliche Bewilligung existieren, in der Umfang, Art der Datenkategorie und Zeitraum vorab zu determiniere...