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Kein Bescheid - keine Bindungswirkung
Liegt ein rechtskräftiger Bescheid eines Sozialversicherungsträgers über die Zuordnung zum Kreis der (freien) Dienstnehmer oder Selbständigen vor, ist das Finanzamt der Betriebsstätte im Rahmen einer GPLB daran grundsätzlich gebunden. Da das Verfahren vor der ÖGK sehr oft ohne Bescheiderlassung endet, fehlt eine solche Bindungswirkung. Das Steuerrecht hat eine eigene Definition des Dienstverhältnisses, die sich zwar nicht exakt, aber doch weitgehend mit der des ASVG deckt. Daher schloss sich das BFG der Ansicht der ÖGK in einem Fall von selbständigen Botenfahrern an, obwohl ein Bescheid, der das BFG gebunden hätte, fehlte ().
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die im Bereich der Labordiagnostik und Mikrobiologie tätig ist. In den Jahren 2018 bis 2021 waren 44 Botenfahrer für die Beschwerdeführerin tätig. Deren Aufgabe war es, Proben (Blut, Stuhl, Harn etc) sowie Tests (etwa PCR-Tests) bei Ärzten in Wien, Niederösterreich und Burgenland abzuholen und von den Ärzten bestelltes Material zu überbringen. Die Grundlage der Entlohnung bildete das amtliche Kilometergeld, das je nach Fahrstrecke um 0,07 Cent erhöht wurde. ...