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immo aktuell 6, Dezember 2025, Seite 242

„Buy to Let“ und Verbot der Eigennutzung

Grundrechtswidrige Eigentumsbeschränkung?

Manfred König

Seit dem Jahr 2018 ist die Eigennutzung von touristisch gewidmeten Chalets und Apartments in Salzburg untersagt. Andernfalls liegt laut einem aktuellen Erkenntnis des VwGH illegale Zweitwohnsitznutzung vor.

Dieses gerichtlich bestätigte Verbot bringt nunmehr eine ganze Branche für Buy-to-Let-Modelle ins Wanken, weshalb erste Betreiber bereits keine Eigenbuchungen mehr durchführen. In mehreren Salzburger Tourismusregionen sind zahlreiche Apartment- und Chaletprojekte nunmehr von Insolvenzfolgen betroffen. Der VfGH hat die auch an ihn gerichtete Beschwerde mangels spezifisch verfassungsrechtlicher Fragen zurückgewiesen.

1.

Mit Straferkenntnis vom verhängte die belangte Behörde über den Revisionswerber als Eigentümer eines Apartments in einem Apartmenthaus wegen einer Übertretung des § 31 Abs 1 Z 2 Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 (ROG 2009) gemäß § 78 Abs 1 Z 3 ROG 2009 eine Geldstrafe in der Höhe von 2.000 € (bzw Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tage und 18 Stunden), weil er dieses Apartment entgegen den Bestimmungen des ROG 2009 zwischen und (gemeinsam mit Familienangehörigen) bewohnt habe, obwohl es ausschließlich zur touristischen Vermietung genutzt werden dürfe.

Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom , 405-3/1268/1/13-2024, wies das LVwG S...

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