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immo aktuell 6, Dezember 2025, Seite 234

Der aktuelle Fall aus der Praxis

Umsatzsteuerfreie Vermietung von „besonders repräsentativen Grundstücken“ zu Wohnzwecken

Elisabeth Höltschl und Florian Petrikovics

Am wurde die Regierungsvorlage zum steuerlichen Teil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 („BBKG 2025“) vom Nationalrat beschlossen. Darin ist unter anderem eine zwingende Umsatzsteuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete „besonders repräsentative“ Grundstücke vorgesehen. Gleichzeitig soll für den Vermieter das Recht auf Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit diesen Grundstücken abgeschafft werden.

Nach der Zustimmung des Bundesrats am ist die Veröffentlichung des BBKG im Bundesgesetzblatt noch ausständig. Der Beitrag gibt einen Überblick über die relevanten Neuerungen.

1. Überblick

Die Vermietung von Grundstücken (zB Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser) für Wohnzwecke unterliegt in Österreich derzeit der 10%igen Umsatzsteuer. Der Vermieter muss die aus der Vermietung erzielten Umsätze und die daraus resultierende Umsatzsteuer in seine Umsatzsteuervoranmeldungen und die (Jahres-) Umsatzsteuererklärung aufnehmen und kann sich gleichzeitig Vorsteuern aus bezogenen Vorleistungen für dieses Grundstück abziehen. Dabei können bereits vor der tatsächlichen Vermietung anfallende Vorsteuern abgezogen werden, wenn die Absicht einer künftigen steuerpflichtigen Vermietung nachgewiesen werden kan...

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