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Die Homeoffice-Betriebsstätte neu
Überblick zu den Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Aufgrund der globalen Entwicklungen des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren hat die OECD am ein Update des OECD-Musterkommentars (OECD-MK) veröffentlicht, das neue Aussagen zur Homeoffice-Betriebsstätte enthält. In diesem Update befasst sich die OECD vor allem mit der Frage der Begründung von Betriebsstätten durch Telearbeit bzw Homeoffice. Die neuen Regeln sollen Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Klarheit und Sicherheit bieten.
Art 5 Abs 1 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) bleibt unverändert. Allerdings wurde der Kommentar zu Art 5 Abs 1 OECD-MA in Bezug auf die Homeoffice-Betriebsstätte erheblich angepasst. Mit diesem Update zur Homeoffice-Betriebsstätte verabschiedet sich die OECD vom bisherigen Ansatz der Verfügungsmacht und gibt neue Regeln zur Beurteilung einer Homeoffice-Betriebsstätte vor. Die Änderungen zur Homeoffice-Betriebsstätte finden sich im OECD-MK 2025 zu Art 5 OECD-MA in den Tz 44.1 bis 44.21 unter der Überschrift „Cross-border working from a home or other relevant place“ und ersetzen die Tz 18 und 19 OECD-MK 2017. Die konsolidierte Fassung des Kommentars soll laut OECD im Jahr 2026 erscheinen.