Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 2025, Seite 1480

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Anreize für Arbeiten im Alter

Der Ministerratsvortrag 35/28 vom (Förderung der Erwerbstätigkeit älterer Menschen) präsentierte ein Maßnahmenbündel, um Menschen länger im Erwerbsleben zu halten und die soziale Absicherung im Alter nachhaltig zu gestalten:

1.

Steuer- und Beitragsanreize, um den Zuverdienst in der Pension oder den Aufschub des Pensionsantritts finanziell attraktiver zu machen:

-

Freibetrag von 15.000 Euro pro Jahr: Wer das Regelpensionsalter erreicht hat und weiterarbeitet, erhält einen jährlichen Steuerfreibetrag in dieser Höhe. Dieser gilt sowohl für unselbständig Beschäftigte als auch für Selbständige. Beim Bezug der Regelpension ist der Freibetrag an 40 Versicherungsjahre gekoppelt.

-

Entfall der Dienstnehmerbeiträge: Für erwerbstätige Personen im Regelpensionsalter entfällt der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung.

2.

Monitoring und Arbeitsmarktförderung: Der im Sommer 2025 eingeführte Bericht zur Älterenbeschäftigung wird detaillierter (nach Regionen und Branchen) und soll zeigen, wo Betriebe besonders wenige Personen über 60 beschäftigen. Ab 2027 sollen jährlich 100 Mio Euro zusätzlich in die Arbeitsmarktförderung für Personen über 60 fließen. Ab Juli 2026 sollen Betriebe in „Problembranchen“ gez...

Daten werden geladen...