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EZB beschließt Anpassungen des Sicherheitenrahmens zur Berücksichtigung klimabezogener Transitionsrisiken
Die EZB hat beschlossen, den bestehenden Sicherheitenrahmen anzupassen, um klimabezogene Transitionsrisiken entsprechend zu berücksichtigen.
Die EZB kündigt die Einführung eines sogenannten „climate factor“ (Klimafaktor) an, der ab der zweiten Hälfte des Jahres 2026 auf marktfähige Vermögenswerte angewendet werden soll. Dieser Faktor kann den Wert eines als Sicherheit hinterlegten Vermögenswerts verringern, abhängig davon, inwiefern besagter Vermögenswert von klimabezogenen Unsicherheiten betroffen ist. Damit fungiert der Klimafaktor als zusätzlicher Risikoabschlag und schützt vor möglichen Wertverlusten. Betroffen sind vor allem Geschäftsbanken und andere Institute, die regelmäßig EZB-Refinanzierungsgeschäfte nutzen und dafür Unternehmensanleihen oder ähnliche Vermögenswerte als Sicherheiten hinterlegen.
Die Kalibrierung des Klimafaktor berücksichtigt dabei
sektorbezogene Daten aus dem Klimastresstest 2024,
den Klima-Score (CSPP-Score) des jeweiligen Emittenten sowie
die Restlaufzeit der Vermögenswerte.
Die Maßnahme soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 eingeführt werden. Um der wachsenden Verfügbarkeit von Daten und Modellen, relevanten regulatorischen Entwicklungen sowie Fortschr...