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Kein Unfallversicherungsschutz bei betrieblichem Fußballturnier
Auch regelmäßige sportliche Betätigungen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie im Rahmen eines Betriebssports den täglich wiederkehrenden Belastungen durch die Berufstätigkeit entgegenwirken sollen. Dies ist jedoch bei dem nur einmal jährlich stattfindenden Fußballturnier nicht der Fall. Auch ein Unfallversicherungsschutz für sportliche Betätigungen im Rahmen einer „betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung“ kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht, weil ein Unfallversicherungsschutz für solche sportlichen Aktivitäten nur dann besteht, wenn es zu keinem ernsthaften Wettkampf unter den Teilnehmern kommt und der Wettkampfcharakter nicht im Vordergrund steht. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall jedoch nicht erfüllt ().