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ASoK 3, März 2016, Seite 112

Kein Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zum Arzt während des Krankenstandes

Arztwege während des Krankenstandes stehen auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der betreffende Arbeitnehmer auf dem Weg von der Behandlung bei seinem Hausarzt wegen einer bei einem bereits Jahre zurückliegenden Arbeitsunfall erlittenen Verletzung einen Unfall erleidet. Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz nach § 175 Abs 2 Z 2 ASVG ist, dass der Arztweg in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Weg des Versicherten von oder zur Arbeitsstätte steht. Dies ist dann nicht der Fall, wenn das Aufsuchen eines Arztes während des Krankenstandes erfolgt. Auch ein Unfall, den ein Versicherter auf einem Weg von der Behandlung wegen einer bei einem Arbeitsunfall erlittenen Verletzung während eines Krankenstandes erleidet, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ().

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