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IRZ 1, Jänner 2021, Seite 5

Erfassung der Entlastungswirkung von Mietzugeständnissen im Zusammenhang mit Covid-19 bei Nutzung der Erleichterungsoption zu IFRS 16 bei Leasingnehmern

Der Fall – die Lösung

Jens W. Brune

1. Einführung

Die Coronavirus-Pandemie führt weltweit zu einer starken Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit von Unternehmen. Obwohl es auch einige Wirtschaftszweige gibt, die von den geänderten Rahmenbedingungen profitieren, haben viele Unternehmen massive Umsatzrückgänge und, in deren Folge, eine nachhaltige Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage im Allgemeinen und ihrer Profitabilität im Besonderen zu verzeichnen. Als eine Möglichkeit der zumindest teilweisen Kompensation der Liquiditäts- und Ergebnisverschlechterung sind betroffene Unternehmen an Leasinggeber (insbesondere Vermieter) herangetreten, um mit ihnen Erleichterungen in Bezug auf bestehende Miet- bzw. Leasingverträge zu vereinbaren. Die in diesem Zusammenhang ausgehandelten Erleichterungen können dabei im Detail sehr unterschiedliche Ausprägungen aufweisen, jedoch lassen sich die meisten Vereinbarungen auf drei Grundtypen von Mietkonzessionen zurückführen, die Leasinggeber ihren Leasingnehmern gewähren:

zeitlich begrenzter Mieterlass bei unveränderter Vertragslaufzeit;

zeitlich begrenzter Aufschub von Miet- oder Leasingzahlungen mit Nachzahlung der gestundeten Miete während oder am Ende des Mietzeitraums;

eine Kom...

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