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ASoK 5, Mai 2014, Seite 198

Arbeitgeberverpflichtungen bzw. -haftungen im Hinblick auf das Pendlerpauschale

LStR-Wartungserlass 2014 vom , BMF-010222/0006-VI/7/2014, BMF-AV Nr. 10/2014.

Im Rahmen des LStR-Wartungserlasses 2014 wird auf zwei wesentliche Aspekte, die für den Arbeitgeber im Hinblick auf das Pendlerpauschale bzw. den Pendlereuro und die Verwendung des neuen Pendlerrechners zu beachten sind, hingewiesen:

  • Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners (L 34 EDV) vor, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen (Rz. 273 LStR 2002). Diese Verpflichtung kann nicht nur aus § 62 EStG, sondern allgemein aus den arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen seiner Fürsorgepflicht abgeleitet werden: Wenn der Arbeitnehmer die für die Geltendmachung des Pendlerpauschales bzw. Pendlereuros notwendigen Informationen zur Verfügung stellt, der Arbeitgeber dies aber nicht im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt, sondern auf die Möglichkeit der Geltendmachung in der Arbeitnehmerveranlagung verweist, dann haftet er für den Verzögerungsschaden (Zinsverlust), den der Arbeitnehmer dadurch erleidet (vgl. dazu insbesondere ).

  • Stellt sich nachträglic...

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