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Steuerrecht für die Praxis
Perl

Steuerrecht für die Praxis

8. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5336-5

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Steuerrecht für die Praxis (8. Auflage)

S. 97Kapitel 3

Einkommensteuer - Besteuerung, Grundsätze der Einkünfteermittlung

1. Besteuerung - Steuersätze

1.1. Besteuerung natürlicher Personen nach dem Tarif (§ 33 EStG)

145

Das Einkommen einer natürlichen Person unterliegt grundsätzlich einem progressiven Einkommensteuertarif (§ 33).

Die Progression wird grundsätzlich durch die Bestimmung des Durchschnittssteuersatzes oder des Grenzsteuersatzes gemessen. Durchschnittssteuersatz ist der durchschnittliche Satz auf die gesamten Einkünfte. Grenzsteuersatz ist der Satz, der auf jeden weiteren verdienten Betrag zur Anwendung kommt. Der Einkommensteuertarif knüpft aktuell an den Grenzsteuersatz an. Die Einkommensteuer beträgt im Jahr 2025 (§ 33 Abs 1):

  • 0 % für die ersten EUR 13.308 (steuerfreies Existenzminimum),

  • 20 % für Einkommensteile über EUR 13.308 bis EUR 21.617,

  • 30 % für Einkommensteile über EUR 21.617 bis EUR 35.836,

  • 40 % für Einkommensteile über EUR 35.836 bis EUR 69.166,

  • 48 % für Einkommensteile über EUR 69.166 bis EUR 103.072,

  • 50 % für Einkommensteile über EUR 103.072, und

  • 55 % für Einkommensteile über EUR 1.000.000 (zeitlich beschränkt bis 2029).

Zur Abgeltung der steuerlichen Mehrbelastung durch die kalte Progression werden sowohl der Einkommensteuer...

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