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Beweisverwertungsverbote im Finanzstrafverfahren
Gilhofer-Lenglinger

Beweisverwertungsverbote im Finanzstrafverfahren

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5377-8

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Beweisverwertungsverbote im Finanzstrafverfahren (1. Auflage)

S. 2628. Zusammenfassung

Die Wahrheitserforschung ist im Finanzstrafverfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht begrenzt. Tatsächliche Grenzen bestehen, wenn sich der Sachverhalt faktisch nicht mehr rekonstruieren lässt, was etwa an der Auffindbarkeit von Beweismitteln oder Erinnerungslücken von Zeugen liegen kann. Rechtliche Grenzen sind Beweisverbote, welche die Sachverhaltsermittlung zu gewissen Themen oder auf gewisse Weise untersagen.

Beweisverbote sind in Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote zu unterteilen. Beweiserhebungsverbote beschränken die Gewinnung von Beweisen durch die Normierung von Verboten oder gewissen Voraussetzungen, die im Rahmen der Beweiserhebung eingehalten werden müssen. Beweisverwertungsverbote untersagen die Berücksichtigung des gewonnenen Beweisergebnisses in der Entscheidungsbegründung. Verstöße gegen Beweiserhebungsverbote können strafrechtlich und/oder disziplinär sanktioniert werden. Verstöße gegen Beweisverwertungsverbote können zur Anfechtbarkeit der Entscheidung führen.

Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote sind unterschiedliche prozessuale Vorgänge und damit grundsätzlich getrennt voneinander zu betrachten. Zusammenhänge bestehen...

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