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AR aktuell 5, Oktober 2025, Seite 152

Ehe, Tod und Kunstsammlung

Johannes Peter Gruber

Die Auftraggeber („Mandanten“) eines Wirtschaftsanwalts sind in der Regel Unternehmen. Ein Wirtschaftsanwalt muss aber auch die mit diesen Unternehmen eng verbundenen Personen, also insbesondere Geschäftsführer sowie Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beraten können. Das gilt vor allem dann, wenn es diesen Personen gelungen ist, ein bestimmtes Vermögen anzuhäufen. Erbstreitigkeiten sind allerdings - ebenso wie Ehescheidungen - immer unerfreulich. Auch aus anwaltlicher Sicht.

1. Ehe und Scheidung

Wer heiratet, muss vor allem zwei Dinge wissen:

Erstens. Im Fall einer Scheidung wird „nur“ jenes Vermögen aufgeteilt, das die Ehepartner während der Ehe (gemeinsam) erwirtschaftet haben. Vermögen, das ein Ehepartner schon vorher hatte oder Vermögen, das er während der Ehe geerbt hat, bleibt ihm allein erhalten.

Zweitens. Es gibt eine wesentliche Ausnahme für das „eheliche Gebrauchsvermögen“. Zu diesem ehelichen Gebrauchsvermögen gehören Autos, Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte etc, insbesondere aber auch die gemeinsame Ehewohnung.

Ehewohnung. Mit „Ehewohnung“ ist nicht bloß eine klassische Dreizimmerwohnung oder etwas Vergleichbares gemeint. Der Begriff wird weit ausgelegt. E...

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