Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen
5. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 6 Rechnungsstellung
S. 1116.1. Allgemeines (§ 11 und Art 11 UStG, UStR Rz 1501 ff und 4031 ff)
Führt ein Unternehmer steuerbare Lieferungen oder sonstige Leistungen aus, so ist er berechtigt, Rechnung iSd § 11 UStG auszustellen. Eine Verpflichtung zur Rechnungsstellung nach dem UStG besteht,
wenn der Unternehmer steuerbare Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist, ausführt
wenn der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung oder Werkleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer ausführt
bei grenzüberschreitenden Leistungen (ausgenommen bei Abrechnung mittels Gutschrift), wenn
der leistende Unternehmer sein Unternehmen vom Inland aus betreibt (oder sich die Betriebsstätte, von der aus die Leistung erbracht wird, im Inland befindet),
der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der die Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist,
die Steuerschuld für die im anderen Mitgliedstaat ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse Charge System, siehe Kapitel 8)
–der leistende Unternehmer in diesem Mitglie...