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Kollektivverträge für freie Dienstnehmer:innen
Ein Etappensieg?
Die im Ministerialentwurf (36/ME 28. GP) vorgesehene Einbeziehung freier Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 ASVG in den I. Teil des ArbVG wird es ermöglichen, künftig auch für diese kollektivvertragliche Mindestarbeitsbedingungen festzulegen. Der Gesetzesvorschlag sieht sohin einen erheblichen strukturellen Eingriff in das bewährte österreichische System kollektiver Rechtsbeziehungen vor; im Detail besteht Nachbesserungspotenzial.
1. Grundlegendes
Das Arbeitsrecht gilt in erster Linie für Arbeitnehmer. Wer nicht in persönlicher Abhängigkeit beschäftigt ist, hat weder Anspruch auf kollektivvertragliches Mindestentgelt, Sonderzahlungen, bezahlten Urlaub oder auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Seit Ende Juli 2025 liegt allerdings ein Ministerialentwurf vor, mit dem sich dies ändern könnte. Der Gesetzesvorschlag sieht neben der Festlegung expliziter Kündigungsregeln für freie Dienstnehmer auch eine Novelle des ArbVG vor: Ab soll die Möglichkeit bestehen, freie Dienstnehmer in den Anwendungsbereich von Kollektivverträgen einzubeziehen. Dieser Beitrag bietet eine erste Analyse der vorgeschlagenen Änderungen im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts und zeigt das Potenzial des „erweiterten“ Kollektivvertragsrechts ...