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Entgelttransparenz im Bewerbungsverfahren
Alles beim Alten?
Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 und deren Umsetzung in das österreichische Recht werfen zahlreiche praktisch bedeutsame Fragen auf. Vergleichsweise weniger Beachtung fanden hierbei in der bisherigen Diskussion die Transparenzpflichten im Bewerbungsverfahren. Aber auch diesbezüglich bleibt bei genauerer Betrachtung keineswegs alles beim Alten.
1. Grundlegendes
Mit dem Ziel, dem Gender-Pay-Gap effizient(er) entgegenzuwirken, wurde auf Unionsebene im Jahr 2023 die - bis Juni 2026 umzusetzende - Entgelttransparenz-Richtlinie (EU) 2023/970 (ETRL) erlassen. Diese ergänzt das bereits in den Gründungsverträgen enthaltene, durch den EuGH frühzeitig auch zwischen Privaten unmittelbar zur Anwendung gebrachte und in entsprechenden Richtlinien konkretisierte Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Entgelt. Konkret soll dem geschlechtsspezifischen Einkommensgefälle durch diverse Transparenz- und Berichtspflichten effizienter als bisher entgegengewirkt werden. Dazu sind in jüngerer Zeit bereits mehrere Beiträge erschienen, wobei die Vorgaben des Art 5 ETRL zur Transparenz (schon) im Bewerbungsverfahren jedoch weniger im Fokus standen. Diesen und dem daraus resultiere...