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ASoK 4, April 2008, Seite 144

Das Dienstzeugnis und sein Inhalt

Bei Ausstellung eines Dienstzeugnisses ist auf das Erschwernisverbot zu achten

DDr. Hans Trattner

In der ASoK-Ausgabe vom Dezember 2004 habe ich in einem Artikel alle Punkte, die das Dienstzeugnis betreffen, ausführlich behandelt.Das OLG Wien hat in seiner Entscheidung vom , 9 Ra 167/06d, hinsichtlich des Dienstzeugnisses in Bezug auf das Erschwernisverbot wesentliche Aussagen getroffen.

1. Rechtsgrundlage

Zunächst sei auf die jeweiligen Rechtsgrundlagen betreffend das Dienstzeugnis hingewiesen. Hinsichtlich der Rechtsgrundlage ist der jeweilige Status des Arbeitnehmers zu beachten:

• Angestellte (§ 39 AngG)

• Arbeiter (§ 1163 ABGB)

• Lehrlinge (§ 16 BAG)

Darüber hinaus finden sich noch Hinweise auf das Dienstzeugnis in speziellen arbeitsrechtlichen Gesetzen wie z. B. im Gutsangestelltengesetz, im Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz sowie im Landarbeitsgesetz.

2. Einfaches - qualifiziertes Dienstzeugnis

Diese Unterscheidung hat Bezug auf das zu behandelnde Urteil.

Einfaches Zeugnis: Nach geltendem Recht hat der Dienstnehmer nur Anspruch auf ein einfaches Dienstzeugnis; anders ist die Rechtslage im deutschen Recht. Das einfache Zeugnis hat neben dem dargestellten allgemeinen Zeugnisinhalt lediglich über die Art und Dauer des Arbeitsvertrages Auskunft zu geben; es bescheinigt somit ausschließlich Tatsachen.

Qualifiziertes Zeugnis: Das qualifizierte Dienstzeugnis - früh...

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