Analyse und Fortentwicklung im Arbeits-, Sozial- und Zivilrecht
1. Aufl. 2010
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S. 2561. Einleitung
Arbeitszeugnisse haben eine lange Tradition. Die praktische Bedeutung des Zeugnisses als Bewerbungsunterlage ist bis heute erhalten geblieben, obwohl seine Aussagekraft und sein tatsächlicher Informationsgehalt wegen immer wieder vorkommender unzureichender Tätigkeitsbeschreibungen, übertriebener positiver Bewertungen der Leistungen des AN („Gefälligkeitszeugnis“) oder versteckter negativer Botschaften („Zeugniscodes“) auch kritisch betrachtet werden können.
Das Arbeits- oder Dienstzeugnis– eine vom AG auf Papier ausgestellte Bestätigung über die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeugnisempfänger – hat die schnell fortschreitende Entwicklung elektronischer Kommunikationsformen in der Arbeitswelt, etwa via E-Mail, überdauert. Im dt Recht ist die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Vor der Erstellung der Zeugnisse hat der technische Fortschritt aber nicht Halt gemacht: Mittlerweile gibt es zahlreiche Programme, die dem AG die Ausfertigung des Arbeitszeugnisses durch vorformulierte Textbausteine erleichtern.
In den letzten Jahren gab es in Österreich mehrere interessante höchstgerichtliche E zum Zeugnisrecht. V...