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Krankenentgelt nach EFZG und neues Arbeitsjahr
Die Änderung der Judikatur des OGH ist aus mehreren Gründen kritikwürdig
Falls während des entgeltfreien Krankenstands eines Arbeiters ein neues Arbeitsjahr beginnt, so steht nach der Auffassung des OGH ein neuer Krankenentgeltanspruch zu.Dies soll auch bei einem Krankenstand gelten, der auf einem Arbeitsunfall beruht.Wird der Arbeitnehmer während eines Krankenstands gekündigt, so ist das Krankenentgelt (bei entsprechender Dauer des Krankenstands) über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus vom Arbeitgeber zu bezahlen. Diese Pflicht soll bei einem dauerhaften Krankenstand sogar auch ein Wiederaufleben des jährlichen Krankenentgeltanspruchs beim fiktiven Neubeginn eines Arbeitsjahres (nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) umfassen.
Im Folgenden soll diese neuere Judikatur, die im Gegensatz zu älteren Entscheidungen des OGH steht, kritisch beleuchtet werden.
1. Neues Arbeitsjahr und neuer Anspruch bei Krankheit und Unglücksfall
1.1. Ältere und aktuelle Rechtsprechung
Die Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeiter ein Krankenentgelt für eine bestimmte Dauer zu bezahlen, bezieht sich jeweils auf das Arbeitsjahr. Bei wiederholten Krankenständen innerhalb eines Arbeitsjahres besteht daher ein Anspruch auf Krankenentgelt nur insoweit, als die Dauer des Anspruchs...