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IRZ 2, Februar 2018, Seite 89

Die Auswahl des Abschlussprüfers für Unternehmen von öffentlichem Interesse – Rahmenbedingungen und Gestaltungsempfehlungen

Josef Baumüller und Bang Nguyen

Die 2016 in Kraft getretene Abschlussprüfungs-Verordnung brachte gravierende Veränderungen in der Abschlussprüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse mit sich. Ein wesentlicher Punkt betrifft hierbei die neu eingeführte externe Rotationspflicht, die im deutschen und im österreichischen Bilanzrecht sehr unterschiedliche Umsetzung fand. Darüber hinausreichend wurde auch der Prozess für die Auswahl des Abschlussprüfers detaillierten Anforderungen unterworfen, die primär den Aufsichtsrat bzw. einen von ihm installierten Prüfungsausschuss adressieren. Diesen Anforderungen widmet sich der folgende Beitrag; er stellt darüber hinaus einen Leitfaden aus der Beratungspraxis dar, der den betrauten Unternehmensorganen als Wegweiser dienen kann.

1. Einleitung

Die sog. „Audit-Reform“ der Europäischen Kommission brachte weitreichende Folgen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer wie auch für die von diesen geprüften Unternehmen. 2014 wurden die geänderte Abschlussprüferrichtlinie (AP-RL) und die EU-Verordnung zur Abschlussprüfung (AP-VO) im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht; die Umsetzung ins deutsche und in das österreichische Bilanzrecht erfolgte 2016 im Rahmen des Abschl...

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