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IT-Kollektivvertrag
Hitz

IT-Kollektivvertrag

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5141-5

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Hitz - IT-Kollektivvertrag

§ 12 Zusatzurlaub für Begünstigte Behinderte nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Wolfram Hitz

Übersicht der Kommentierung


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I.
Definition des begünstigten Behinderten nach BEinstG
1
II.
Berechnung des kollektivvertraglichen Zusatzurlaubes in Arbeitstagen
2- 5
III.
Dienstjahr vs Arbeitsjahr/Kalenderjahr
6
IV.
Unterjähriger Eintritt/Nichtgeltendmachung?
7- 14

I. Definition des begünstigten Behinderten nach BEinstG

1

Der Kollektivvertrag gewährt zusätzliche Urlaubstage für begünstigte Behinderte nach dem BEinstG. Gem § 2 BEinstG sind begünstigte Behinderte österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Diesen sind jedoch ua Unionsbürger, EWR-Bürger, Schweizer Bürger oder Asylberechtigte gleichzustellen (siehe im Detail § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 BEinstG). Zu beachten ist, dass der Behindertenpass im Sinne des § 40 des Bundesbehindertengesetzes nicht (mehr) als Nachweis über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten gilt (§ 14 Abs 1 letzter Satz BEinstG).

II. Berechnung des kollektivvertraglichen Zusatzurlaubes in Arbeitstagen

2

Es besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Zusatzurlaub. Ein allfälliger Anspruch kann nur aus dem anzuwendenden KV oder einer freien Betriebsvereinbarung hervorgehen. Dies bedeutet, dass es sich...

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