IT-Kollektivvertrag
3. Aufl. 2025
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§ 12 Zusatzurlaub für Begünstigte Behinderte nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Übersicht der Kommentierung
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I. | Definition des begünstigten Behinderten nach BEinstG | |
II. | Berechnung des kollektivvertraglichen Zusatzurlaubes in Arbeitstagen | |
III. | Dienstjahr vs Arbeitsjahr/Kalenderjahr | |
IV. | Unterjähriger Eintritt/Nichtgeltendmachung? |
I. Definition des begünstigten Behinderten nach BEinstG
1
Der Kollektivvertrag gewährt zusätzliche Urlaubstage für begünstigte Behinderte nach dem BEinstG. Gem § 2 BEinstG sind begünstigte Behinderte österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Diesen sind jedoch ua Unionsbürger, EWR-Bürger, Schweizer Bürger oder Asylberechtigte gleichzustellen (siehe im Detail § 2 Abs 1 Z 1 bis 3 BEinstG). Zu beachten ist, dass der Behindertenpass im Sinne des § 40 des Bundesbehindertengesetzes nicht (mehr) als Nachweis über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten gilt (§ 14 Abs 1 letzter Satz BEinstG).
II. Berechnung des kollektivvertraglichen Zusatzurlaubes in Arbeitstagen
2
Es besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen Zusatzurlaub. Ein allfälliger Anspruch kann nur aus dem anzuwendenden KV oder einer freien Betriebsvereinbarung hervorgehen. Dies bedeutet, dass es sich...